Wer kommt für eine Unterstützung aus Stiftungsmitteln in Frage?
Die Gabriele Oemisch Stiftung unterstützt Schauspielerinnen und Schauspieler und andere aktive und ehemalige Theatermitglieder aus dem künstlerischen Bereich in persönlichen Notsituationen.Unter welchen Vorraussetzungen ist eine Unterstützung
aus Stiftungsmitteln möglich?
Eine Unterstützung ist nur möglich, wenn folgende Vorraussetzungen erfüllt sind:
- Sie sind oder waren Schauspieler/Schauspielerin, bzw. ein künstlerisch aktives oder ehemaliges Theatermitglied.
- Ihr künstlerisches Schaffen ist oder war hauptsächlich an Theatern der Bundesrepublik Deutschland.
Antragstellerinnen und Antragsteller mit einem künstlerischen Bezug zu München oder Bayern werden vorrangig berücksichtigt. - Sie können eine persönliche Bedürftigkeit nachweisen.
Die Bedürftigkeit wird nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften geprüft. Dazu müssen Sie Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen legen.
Ihr Einkommen und Vermögen einschließlich das aller in Ihrem Haushalt lebender Personen darf bestimmte Grenzen nicht übersteigt:
Einkommen
Es gelten die Einkommensgrenzen des § 53 Nr. 2 der Abgabenordnung. Diese richten sich nach dem vierfachen (für den Haushaltsvorstand fünffachen) der für Ihren Wohnort geltenden Regelsätze der Sozialhilfe.
Ausschlaggebend für die Berechnung ist Ihr BRUTTOeinkommen abzgl. der nachgewiesenen Werbungskosten.
Vermögen
Ihr Vermögen darf einen Betrag von 15.500,- EUR nicht übersteigen. Nicht angerechnet werden selbstgenutztes Wohneigentum und Hausrat.
Die Einkommens- und Vermögensgrenzen sind verbindlich. Abweichungen sind nur möglich, falls Sie auf Grund Ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe anderer angewiesen sind.
Förderungsausschlüsse
Eine Unterstützung ist nicht möglich für- künstlerische Projekte
- frei zu vergebende Stipendien
- Ausbildung und Fortbildung
Wer entscheidet über eine Förderung aus Stiftungsmitteln?
Über die Anträge entscheidet auf Vorschlag der Stiftungsverwaltung der Stiftungsbeirat, in dem Persönlichkeiten aus dem Theaterbereich und der Kulturverwaltung vertreten sind. Hierbei werden alle Anträge berücksichtigt, die die Grundvoraussetzungen erfüllen. Eine Verpflichtung zur einer Förderung besteht jedoch nicht.Schwerpunktförderung
Der Stiftungsbeirat hat eine Schwerpunktförderung für Studierende der Fachbereiche Schauspiel und Regie der Otto-Falckenberg-Schule und der Bayerischen Theaterakademie August Everding beschlossen. Die Mittelvergabe erfolgt auf Vorschlag der jeweiligen Institutsleiter für jeweils eine Studierende / einen Studierenden je Studienjahr.Weiter zur Antragstellung.