Unterstützung

Wer kommt für eine Unterstützung aus Stiftungsmitteln in Frage?

Die Gabriele Oemisch Stiftung unterstützt Schauspielerinnen und Schauspieler und andere aktive und ehemalige Theatermitglieder aus dem künstlerischen Bereich in persönlichen Notsituationen.

Unter welchen Vorraussetzungen ist eine Unterstützung
aus Stiftungsmitteln möglich?

Eine Unterstützung ist nur möglich, wenn folgende Vorraussetzungen erfüllt sind:

Förderungsausschlüsse

Eine Unterstützung ist nicht möglich für Sozialleistungen, auf die ein gesetzlicher Anspruch besteht, sind vorrangig auszuschöpfen.

Wer entscheidet über eine Förderung aus Stiftungsmitteln?

Über die Anträge entscheidet auf Vorschlag der Stiftungsverwaltung der Stiftungsbeirat, in dem Persönlichkeiten aus dem Theaterbereich und der Kulturverwaltung vertreten sind. Hierbei werden alle Anträge berücksichtigt, die die Grundvoraussetzungen erfüllen. Eine Verpflichtung zur einer Förderung besteht jedoch nicht.

Schwerpunktförderung

Der Stiftungsbeirat hat eine Schwerpunktförderung für Studierende der Fachbereiche Schauspiel und Regie der Otto-Falckenberg-Schule und der Bayerischen Theaterakademie August Everding beschlossen. Die Mittelvergabe erfolgt auf Vorschlag der jeweiligen Institutsleiter für jeweils eine Studierende / einen Studierenden je Studienjahr.

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